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9. Badener Meilenlauf
Samstag, 28. September 2024



Veranstalter
TriRunners Baden
https://www.trirunnersbaden.at
ZVR-Zahl: 735443126

Veranstalungsort
Trabrennbahn Baden
Adi Übleis Allee
Zufahrt über:
Mühlgasse 102, 2500 Baden oder
Wienerstraße 84, 2500 Baden (Achtung diese Zufahrt ist zeitweise gesperrt)

Teilnahmeberechtigt
Jedermann und Jederfrau unabhängig von einer Vereinszugehörigkeit. Ein Begleiten der LäuferInnen von am Laufbewerb teilnehmenden Personen ist verboten und führt zur Disqualifikation.

Anmeldung
Die Firma Race Result Austria übernimmt die Anmeldung und Zahlung im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Eine Online Anmeldung ist unter https://my.raceresult.com/293824/ möglich.

Streckenbeschreibung
Trabrennbahn Baden – 1 Runde = 1000 Meter
Gekehrte Sandbahn

Startnummernausgabe
Samstag, 28.September 2024
ab 08:30 Uhr Trabrennbahn Baden

Zeitnehmung
  • Die Zeiterfassung erfolgt durch Race Result Austria, mittels Transponderstartnummer
  • Ohne Startnummer ist keine Zeitnahme möglich!
  • Die vom Veranstalter ausgegebene Startnummer ist gut sichtbar, auf der Vorderseite des Oberkörpers während des gesamten Laufes zu tragen.
  • Ergebnisse und Infos unter www.raceresult-austria.at
Siegerehrung
Alle Siegerehrungen finden nach den Kinderläufen statt.

Preise
Die 3 schnellsten Kinder, Schüler, Jugendliche, Junioren sowie Damen & Herren (AK 20 AK80) und Staffeln des jeweiligen Bewerbes werden geehrt und ausgezeichnet.

Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Mit Empfang der Startnummer erklärt der Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.
Eine Haftung des Veranstalters, seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Personenschäden, Sach- undVermögensschäden jeder Art ist ausgeschlossen.
Dies gilt auch für Unfälle, abhanden gekommene Kleidungsstücke und andere Gegenstände sowie das fehlerfreie Funktionieren der Zeitnehmung.
Bei Verhinderung bzw. Nichtteilnahme an der Veranstaltung ist ein Rücktritt von der Anmeldung nicht möglich. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Nenngeldes.
Der Veranstalter ist berechtigt, aus welchen Gründen auch immer, die Veranstaltung abzuändern oder aus wichtigen Gründen abzusagen oder zu verschieben.
In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Nenngeldes und keine Schadensersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
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